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SPD Bad Langensalza

Matthias Machnig stellt vollständige Transparenz her

Allgemein

Wie angekündigt hat Matthias Machnig nach den Auswertungen der Bundesfinanzdirektion und seines Steuerberaters heute vollständige Transparenz über seine Bezüge hergestellt.

Die zwischen 2010 und 2013 erhaltenen Versorgungsbezüge wurden von ihm auf ein Treuhandkonto überwiesen. Sollten sich berechtigte Rückforderungen ergeben, werden diese automatisch aus dem Treuhand-Konto beglichen.

Die Erklärung von Matthias Machnig im Wortlaut:…

Erklärung des Thüringer Wirtschaftsministers Matthias Machnig

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um seine Ansprüche aus dem Beamtenversorgungsrecht hat Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig heute das Kabinett über die geleisteten Zahlungen informiert. Dazu erklärt der Minister: „Bevor ich Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie in Thüringen wurde, war ich von 2005 bis 2009 beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Diese Tatsache war zu jedem Zeitpunkt sowohl der Öffentlichkeit als auch den zuständigen Verwaltungsstellen in Bund und Land bekannt. Aus der Zeit als beamteter Staatssekretär resultieren Ansprüche nach dem Beamtenversor­gungsgesetz des Bundes. Auch dies war sowohl der Bundesfinanzdirektion als auch der Landes­finanzdirektion von Anfang an bekannt. Das ist bei beiden Behörden aktenkundig. Hinsichtlich meiner Ansprüche auf Ruhestandsbezüge gab es in den Jahren zwischen 2010 und 2012 drei unterschiedliche Rechtsauffassungen der Bun­desfinanzdirektion:
  • Im Jahr 2010 vertrat die Bundesfinanzdirektion die rechtliche Auffassung, dass die Ansprüche auf Ruhestandsbezüge wegen meiner Tätigkeit als Thüringer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie ruhen.
  • Im Jahr 2011 kam die Bundesfinanzdirektion dann zu der Auffassung, dass die Ansprüche auf Ruhestands­bezüge aus meiner Zeit als Staatssekretär in der Bundesregierung nicht ruhen, aber wegen meiner Einkünfte aus dem Ministeramt gemäß § 53 des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes zu verrechnen waren.
  •  Aufgrund eines Ende 2011 ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in einem anderen Versorgungsfall hat die Bundesfinanzdirektion im Jahr 2012 eine höhere Anrechnung der Ruhestandsbezüge auf meine Einkünfte aus dem Ministeramt vorgenommen.
All dies zeigt die Komplexität der zugrundeliegenden Rechtsmaterie. Ich habe die jeweilige, von der Bundesfinanzdirektion festgestellte Rechtslage immer akzeptiert. Da beiden Behörden – also der Bundesfinanzdirektion und der Landesfinanzdirektion – von Anfang an meine Versorgungsansprüche bekannt waren, musste und bin ich immer davon ausgegangen, dass nicht nur ein Datenaustausch und Informationsabgleich, sondern auch eine Berechnung meiner Bezüge auf Grundlage der einschlägigen Gesetze in der Verantwortung der jeweiligen Behörden erfolgen. Zur Frage von Mitwirkungs- und Anzeigepflichten hat das Thüringer Justizministerium mitgeteilt, dass § 9 Absatz 2 des Thüringer Ministergesetzes auf mich nicht zutrifft, da dieser Paragraph nur für ehemalige Thüringer Landes­minister gilt. Die renommierte Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs hat im Rahmen einer rechtlichen Bewertung festgestellt, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, die ausdrücklich die Verpflichtung eines Ministers des Freistaats Thüringen begründet, dem Freistaat Einkünfte anzuzeigen, die nach den Vorschriften des Thüringer Ministergesetzes auf die Amtsbezüge anzurechnen sind. Zudem habe ich angesichts der unmittelbaren schriftlichen und mündlichen Kontakte zwischen den Behörden in meiner Versorgungsangelegenheit jederzeit davon ausgehen können, dass die Thüringer Landesfinanzdirektion von der Bundesfinanzdirektion Mitte Auskünfte zur Höhe meiner Versorgungsansprüche gegenüber dem Bund erhält. Wie öffentlich angekündigt, habe ich die Bundesfinanzdirektion und meinen Steuerberater beauftragt, die an mich geleisteten Zahlungen für die Jahre 2010 bis 2013 zusammenzustellen und aufzulisten. Nach Angaben meines Steuerberaters und den mir bislang vorliegenden vorläufigen Zahlen der Bundesfinanzdirektion ergibt sich bezüglich der an mich gezahlten Beträge vor Steuern und der Beträge nach Steuern Folgendes:  
Jahr Beträge vor Steuern (Euro) Beträge nach Steuern (Euro)
2009 6.863,97
2010 38.947,84 21.689,58
2011 47.614,80 26.516,68
2012 38.536,93 21.461,22
2013 5.717,60 3.184,13
Summe: 130.817,17 79.715,58
  Im September 2013 habe ich einen Monatsbetrag von 456,71 Euro (vor Steuern) erhalten. Unter Zugrunde­legung der vom Steuerberater angegebenen Steuerquote in Höhe von 44,31 Prozent entspricht dies einem Betrag nach Steuern von 254,34 Euro. Ich habe immer gesagt, dass Zahlungen nur auf der Grundlage von Recht und Gesetz erfolgen können. Vor diesem Hintergrund habe ich ein Treuhand-Konto eingerichtet, auf das ich an mich geleistete Zahlungen überwiesen habe. Da ich einen möglichen effektiven Rückzahlungs­betrag nicht kenne, habe ich am gestrigen Tag vorsorglich den vor Steuern erhaltenen Betrag in Höhe von 130.817,17 Euro auf das Treuhand-Konto überwiesen. Über dieses Treuhand-Konto kann nur noch ein unabhängiger Rechtsanwalt verfügen. Den entsprechenden Vertrag darüber habe ich mit Schreiben von heute an das Thüringer Finanz­ministerium übersandt. Im Vertrag ist eindeutig geregelt, dass das Prüfergebnis hinsichtlich einer Verrechnung mit dem Thüringer Ministergesetz durch die zuständigen Prüfstellen akzeptiert wird. Sollten sich daraus berechtigte Rückforderungen ergeben, werden diese automatisch aus dem Treuhand-Konto beglichen. Mit Schreiben vom Montag habe ich ferner die Bundesfinanzdirektion angewiesen, ab sofort alle von ihr berechneten und vorgenommenen Zahlungen nur noch auf dieses Treuhand-Konto zu überweisen. Mir ist bewusst, dass die Debatte über meine Versorgungsbezüge öffentlich für Irritationen und zu dem berechtigten Wunsch nach Transparenz geführt hat. Ich bedaure diese öffentlichen Irritationen zutiefst. Ich habe heute und werde weiter meinen Beitrag dazu leisten, dass umfassende Transparenz geschaffen wird. Betrugsvorwürfe gegen mich weise ich jedoch mit aller Entschiedenheit zurück.“
 
 

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